Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
16.02.2010 Mitläufer der rechten Szene Templins zu drei Jahren Jugendhaft verurteiltEher Mitschläger als MitläuferPrenzlau (ipr) Gestern wurde der 19-jährige Templiner Ronny M. vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Prenzlau wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung, versuchter Nötigung, Fahrerflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, falscher Verdächtigung und mehrfachen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtjugendhaftstrafe von drei Jahren verurteilt. Ein zweiter Angeklagter, Artur E. (20), wurde freigesprochen. In das Urteil wurden eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten einbezogen, die er aufgrund zweier Urteile aus dem Januar und April 2009 als Bewährungsstrafen im Gepäck hatte. Das milde wirkende Urteil für diese Parforcejagd quer durch das Strafgesetzbuch – zehn Straftaten innerhalb von sechs Monaten - erklärt sich aus dem Kerngeständnis, das Ronny M. zu Beginn des viertägigen Prozesses ablegt hatte und der Tatsache, dass sowohl ein vom Verteidiger beantragter Gutachter als auch der Vorsitzende Richter aus eigener Anschauung zu dem Ergebnis kamen, dass Ronny M. aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit als vermindert schuldfähig zu betrachten sei. Dem Antrag der Verteidigung, Ronny M. wegen seiner Alkoholabhängigkeit in eine geschlossene therapeutische Einrichtung einzuweisen, folgte das Gericht nicht. Es war der Überzeugung, dass Ronny M. trotz seiner Alkoholabhängigkeit in der Vergangenheit immer wieder bewiesen habe, dass er noch leistungsfähig sei und eine ihm übertragene Arbeit zuverlässig und ordentlich ausführen könne. Aus seiner verminderten Schuldfähigkeit ergebe sich nicht zwangsläufig die Notwendigkeit des Maßregelvollzuges. Es gäbe in der Haft auch andere Therapiemöglichkeiten. Das Gericht beschloss, den aktuellen Haftbefehl aufrecht zu erhalten. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung behielten sich vor, Berufung einzulegen. Tatort Templin Das Gericht hielt es für erwiesen,
Freispruch für Gewalt am Türkenimbiss Das Bild, das sich den Polizisten geboten haben muss, als sie am Tatort erschienen, dürfte auch sie zum Schmunzeln gebracht haben. Da klemmte die mit einer Bomberjacke bekleidete Glatze, Artur E., besoffen mit seinem Hintern in einem Müllkorb. An der linken Hand ein Quarzhandschuh. Am Boden lag der mit Bomberjacke und Springerstiefeln bekleidete rechte Schläger Ronny M. An der rechten Hand einen Quarzhandschuh. Und halb in der Hocke gegen eine Litfaßsäule gelehnt, befand sich der Schläger Matthias M. Sein kahlrasierter Schädel und sein Gesicht waren blutüberströmt. Wie es zur Platzwunde auf dem Schädel des unstrittig als Retter herbeigeeilten und für die Leserinnen und Leser dieser Website nicht unbekannten Matthias M. kam, konnte allerdings aus Sicht des Gerichtes nicht aufgeklärt werden. Deshalb wurde Ronny M. in diesem Punkt vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Noch nicht aller Tage Abend Ronny M. steht noch eine weitere Anklage ins Haus. Anfang September 2009 soll er seinem Kumpel Artur E. das Gesicht grün, blau und schief geschlagen haben. Die Staatsanwältin hatte versucht. diese Anklage noch in das laufende Verfahren einzuführen, wurde aber von der Verteidigung ausgebremst. Allerdings hatte auch der Vorsitzende Richter Bedenken angemeldet. Ihre Meinung |