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news >> 2010 >> 100205_01

05.02.2010

Revision: Mordfall von Templin muss zum Teil neu verhandelt werden

Sven P. darf auf Verringerung seiner Strafe hoffen

Neuruppin (ipr) Auf Nachfrage bestätigte die Sprecherin des Landgerichts Neuruppin, Iris le Claire, dass der Bundesgerichtshof seine Entscheidung zu den Revisionsanträgen der rechtsextremistischen Templiner Mörder von Bernd K., Sven P. und Christian W. bekannt gegeben hat. Mit Beschluss vom 14.01.2010 hat der Bundesgerichtshof die Revision von Christian W. verworfen und bei Sven P. das Urteil über die Höhe der gegen ihn verhängten Jugendstrafe aufgehoben.

Das Urteil vom 05.05.2009 ist gegen Christian W. ist somit rechtskräftig. Er wurde wegen Beihilfe zum Mord und vorsätzlicher Körperverletzung zu 9 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Bei der Revision von Sven P. hat der BGH das Urteil bei der Höhe der gegen ihn verhängten Jugendstrafe aufgehoben. Das bedeutet, dass die Verurteilung wegen Mordes Bestand hat, aber über die Höhe der Jugendstrafe neu zu verhandeln und entscheiden ist.

Nach Auffassung des BGH ist nicht auszuschließen, dass der Tatbeitrag von Christian W. tatsächlich größer war, als sich in der Beweisaufnahme feststellen ließ. Daher habe das Landgericht im Rahmen der Strafzumessung nicht zu Lasten von Sven P. unterstellen dürfen, dass dieser als Alleintäter gehandelt habe.

Es sei nicht auszuschließen, dass die Jugendstrafe, deren Festsetzung im obersten Bereich des Strafrahmens unerlässlich erscheine, nicht mit dem gesetzlichen Höchstmaß bemessen worden wäre, wenn das Landgericht zugunsten des P. von einer Mittäterschaft des erwachsenen, uneingeschränkt schuldfähigen W. ausgegangen wäre, heißt es in der Begründung des Bundesgerichtshofes.

Die Sache wird nunmehr wegen der Festsetzung der Strafe vor der 2. großen Strafkammer vor dem Landgericht Neuruppin neu verhandelt werden. Wann das sein wird, steht noch nicht fest. Zum jetzigen Zeitpunkt seien noch nicht einmal die Verfahrensakten zum Landgericht zurückgekehrt, teilte die Gerichtssprecherin mit.

Rückblick

In seiner Urteilsbegründung im Mai 2009 hatte sich das Gericht weitgehend der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Nebenklage angeschlossen: Bernd K. wurde grausam misshandelt und getötet, weil die Täter sich als Herren über Leben und Tod aufspielten und sich anmaßten, sein Leben als "minderwertig" und "verachtenswert" zu betrachten. Dass Christian W. in den Monaten zuvor ein kumpelhaftes Verhältnis zum Opfer gehabt hatte, erscheint nur auf den ersten Blick widersprüchlich. Solange er sich durch den Kontakt Vorteile erhoffte – Bernd K. schenkte ihm unter anderem ein Fahrrad und teilte Alkohol mit ihm –, hatte er nichts gegen ihn einzuwenden. Aber schon auf dem Weg zur Werkstatt in der die Tat verübt wurde, zeigte sich die tiefe Missachtung für Bernd K. Christian W. war es, der ihn mit einer, so das Gericht, "erstaunlichen Menschenverachtung" als "Penner" und "Vieh" beschimpfte und vor sich her trieb.

Bei seinem Urteil hatte sich das Gericht lediglich auf wenige Spuren vom Tatort und auf die Aussage von Christian W. und dessen damaliger Freundin vor der Polizei stützen können. Diese Aussagen hielt das Gericht allerdings für glaubwürdig. Die Angeklagten selbst hatten während des Prozesses geschwiegen. Lediglich am letzten Verhandlungstag hatte der Anwalt eine Erklärung von Sven P. verlesen, wonach der das Opfer in der Tatnacht "nur leicht angestupst" haben will und dass Bernd K. noch gelebt haben soll als er die Werkstatt verließ.



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