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news >> 2009 >> 091114_01

14.11.2009

Templiner Ausländerfeind erneut vor Gericht

Richter steht zu seinem Wort

Prenzlau (ipr) Der 28-jährige Templiner Ralf C. ist am gestrigen Freitag in einem beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht Prenzlau wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Gemeinsam mit seinem späteren Opfer hatte Ralf C. am Mittwochabend dem Alkohol in rauen Mengen zugesprochen. Beide waren danach gemeinsam durch Templin gezogen. Im Bereich der Pionierbrücke kam es dann zu der Straftat.

Laut Pressespecherin der Polizei, Sandra Urland, soll Ralf C. zunächst seinem Begleiter gesagt haben, dass ihm dessen Haarschnitt nicht gefallen würde. Dieser wiederum soll erwidert haben, dass er die Haare doch einfach abrennen solle. Das tat Ralf C. dann auch und setzte mit einem Feuerzeug die Haare des 19-Jährigen in Brand. Dieser erlitt dadurch oberflächliche Verbrennungen.

Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Neuruppin wurde er noch am Freitag in einem beschleunigten Verfahren durch das Amtsgericht Prenzlau für diese Straftat zur Rechenschaft gezogen. Laut "Uckermark Kurier" soll Ralf C. den Lehrling mit "Scheißzecke" beschimpft und das Opfer eine "Irokesen-Frisur" gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft sah in Wortwahl und Handlung ein rechtsgerichtetes Motiv und hatte auf ein Jahr Freiheitsstrafe plädiert. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten.

Kein Unbekannter

Dem zuständigen Strafrichter, der Polizei und den LerserInnen von gegenrede.info ist Ralf C. kein Unbekannter [mehr dazu]. Erst im Mai diesen Jahres musste er sich vor demselben Richter verantworten. Am Nachmittag des 14. April war er im Suff auf den Redakteur der "Templiner Zeitung" Horst S. losgegangen. Er hatte ihn geschubst, hatte versucht ihn zu schlagen und wollte dessen Fotoapparat zerstören.

Zwei Zeugen hatten im Mai vor Gericht bestätigt, dass bei dem Vorfall Sätze wie "Willst du damit Leute anscheißen?", "Templin soll sauber bleiben." und "Ausländer raus!" gefallen waren.

Für seine Tat war Ralf C. wegen Vollrausch zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zwei Dinge gab es, die der Richter in seiner damaligen Urteilsbegründung hervorhoben hatte. Einmal die latente Ausländerfeindlichkeit von Ralf C., und dass dieses Urteil eine letzte Chance für ihn gewesen war. Jede weitere Verfehlung führe Ralf C. direkt ins Gefängnis. Wie wahr.



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