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news >> 2009 >> 090923_01

23.09.2009

Patrick K. mit noch mehr Haftzeit

Berufung misslungen

Neuruppin (ipr) Heute fand vor dem Landgericht Neuruppin eine Berufungsverhandlung gegen die beiden zur rechten Szene Templins gehörenden Patrick K. und Martin M. statt. Während Patrick K. nun eine Gesamtstrafe von 26 Monaten absitzen muss, wurde das Verfahren gegen Martin M. abgetrennt und muss neu angesetzt werden.

Bei dem Prozess ging es um den Überfall auf zwei junge Männer, der in den frühen Morgenstunden des 16. Dezember 2007 im Vorraum einer Sparkasse in der Nähe der Templiner Schleuse stattgefunden hatte.

Vorwärtsverteidigung

Patrick K. hatte sich auf der Geburtstagfeier von Timo G. befunden. Vieles, was in der rechten Szene Templins Rang und Namen hatte, war ebenfalls zum Feiern gekommen. Darunter waren Sebastian F., Sven P., Matthias M., Sandro L. und vielleicht auch Martin M.

Gegen zwei Uhr Morgens hatte sich Pattrick K. auf den Heimweg gemacht, der ihn auch an der Szenekneipe "Pub" vorbeiführte. Dort hatte an diesem Abend ein Punkkonzert stattgefunden.

Patrick K. hörte Glas klirren und fühlte sich angegriffen. Er sah zwei Männer den Vorraum der Bank betreten und machte diese als Angreifer aus. Er alarmierte seine Kameraden per Handy und folgten den beiden Männern in den Vorraum. Er pöbelte den ersten Mann an und schlug zu. Der zweite Mann, der zu Hilfe eilen wollte, bekam ebenfalls die Faust ins Gesicht. Die drei Männer kämpften, stürzten zu Boden und rangelten dort weiter.

Dann stürmte der Rest der rechten Meute die Bank. Es gab weitere Fausthiebe und Tritte, die bei den Opfern zu Verletzungen in Gesicht, Rücken und Gesäß führten. Kurz darauf erschien die Polizei und beendete den Spuk.

Vorinstanz

In der Vorinstanz am 23.03.2009 vor dem Amtsgericht Prenzlau mussten sich dann vier junge Männer für diese Taten verantworten. Während drei von ihnen, Tino G., Matthias M. und Patrick K. - wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen vier und zwölf Monaten zum Teil auf Bewährung verurteilt wurden, war der vierte, Martin M., freigesprochen worden.

Während Tino G. und die beiden Brüder M. das Urteil akzeptierten, gingen Patrick K. und die Staatsanwaltschaft im Fall von Martin M. in Berufung. Und das, obwohl selbst die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in der Vorinstanz auf Freispruch für ihn plädiert hatte.

Der hatte nämlich bestritten, überhaupt am Tatort gewesen zu sein und gemeint, man müsse ihn mit Sebastian F. verwechselt haben. Die drei anderen Angeklagten hatten die Aussage vom Martin M. damals vor Gericht bestätigt. Da auch das Opfer im Zeugenstand unsicher geworden war, hatte sich das Blatt für Martin M. zum Positiven gewendet.

Zeuge fehlte

Da auch nur einer der beiden Angegriffenen Martin M. als Täter erkannt haben wollte und genau dieser Zeuge wegen eines Unfalls heute fehlte, musste das Verfahren von Martin M. abgetrennt werden. Der Vertreter der Staatsanwalt zeigte heute trotz Hinweisen der Richterin auf eine nicht gerade starke Position der Anklage keinerlei Neigung, das Verfahren gegen M. zu beenden.

Da die Beweisaufnahme in Bezug auch Patrick K. keine entlastenden Neuigkeiten brachte, wurde dessen Berufung verworfen. Aus seiner bisherigen Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die er bereits seit etwa zehn Monaten am Verbüßen ist, wurde unter Hinzuziehung der jetzt rechtskräftigen zwölf Monate eine neue Gesamtstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten gebildet.

Perspektive

Patrick K. hat noch eine weitere Berufungsverhandlung wegen einer gefährlichen Körperverletzung ausstehen, für die er vor dem Amtsgericht Prenzlau ebenfalls zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden war. Auch in diesem Fall besteht wenig Aussicht auf Erfolg. Im Juni letzten Jahres hatte er mit drei Kumpanen in der Nacht eine Wohnung in Prenzlau gestürmt und einen der dort Anwesenden verprügelt. Patrick K. darf sich auf eine Gesamthaftzeit von etwa zwei Jahren und zehn Monaten einrichten.



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