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news >> 2009 >> 090323_01

23.03.2009

Templiner Rechte vor Gericht

M. K. (M.) zum Letzten - hoffentlich

Prenzlau (ipr) Heute wurde das Urteil im Prozess gegen vier Angehörige der rechten Szene Templins gefällt, die in den frühen Morgenstunden des 16. Dezember 2007 im Vorraum einer Sparkasse zwei junge Männer überfallen hatten. Damit ist die Phase vermehrter rechter Gewalt in Templin in den Jahren 2007 und 2008 fast vollständig juristisch aufgearbeitet.

Drei Angeklagte wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zu 6 bis 12 Monaten Haft verurteilt. Ein Angeklagter wurde frei gesprochen.

Auf der Geburtstagfeier von Timo G. muss es hoch her gegangen sein. Fast alles, was in der rechten Szene Templins Rang und Namen hatte, war zum Feiern gekommen. Darunter waren Sebastian F., Sven P., Patrick K., Matthias M., Sandro L. und vielleicht auch Martin M.

Patrick K. machte sich gegen zwei Uhr Morgens auf den Heimweg, der ihn auch an der Szenekneipe Pub vorbeiführte. Dort fand oder hatte an diesem Abend ein Punkkonzert stattgefunden.

Patrick K. hörte Glas klirren und fühlte sich angegriffen. Er sah zwei Männer den Vorraum der Bank betreten und machte diese als Angreifer aus. Er alarmierte seine Kameraden per Handy und folgten den beiden Männern in den Vorraum. Er pöbelte den ersten Mann an und schlug zu. Der zweite Mann, der zu Hilfe eilen wollte, bekam ebenfalls die Faust ins Gesicht.

Die drei Männer kämpften, stürzten zu Boden und rangelten dort weiter.

Dann stürmte der Rest der rechten Meute die Bank. Es gab weitere Fausthiebe und Tritte, die bei den Opfern zu Verletzungen in Gesicht, Rücken und Gesäß führten. Kurz darauf erschien die Polizei und beendete den Spuk. Neben Patrick K. wurden die Brüder Matthias und Martin M. und Timo G. als Täter ausgemacht.

Die Angeklagten waren vor Gericht geständig. Matthias M. versuchte seine Rolle herab zu spielen. Martin M. bestritt überhaupt vor Ort gewesen zu sein und meinte, man könne ihn ja mit Sebastian F. verwechselt haben. Die drei anderen Angeklagten bestätigten die Aussage vom Martin M. Die Aussage eines Opfers, das im Zeugenstand unsicher wurde, ob er Martin M. wirklich gesehen hat, brachte die Wende. Sowohl Staatsanwältin und der Vertreter der Nebenklage beantragten in ihren Plädoyers Freispruch für Martin M.

Gegen Matthias M. wurde außerdem noch wegen eines Fausthiebes am 19. Mai 2008 verhandelt, den er einfach mal so vor dem Rewe Getränkemarkt direkt gegenüber dem Pub austeilte, weil er sich angemacht fühlte. Er war hier geständig, was dieses Verfahren erheblich verkürzte.

Der strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getretene Geburtstagskind Timo G. (26) wurde zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt. Beim als rechten Schläger bekannten Matthias M. (21) bildete der Vorsitzende Richter aus dessen früheren Strafen eine Gesamtstrafe von 22 Monaten und sprach von seiner letzten Chance zur Bewährung. Beide Haftstrafen wurden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Patrick K. (22) erhielt ein Jahr Haft und Martin M. (23) durfte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.



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