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news >> 2009 >> 090223_01

23.02.2009

Templiner Mord vor Gericht: Richter hält nichts von rechter Gesinnung als Tatmotiv

Muster und Motive

Neuruppin (ipr) Im Prozess um den Mord an Bernd K. in Templin, für den sich Christian W. (22) und Sven P. (19) vor dem Landgericht Neuruppin verantworten müssen, wurde letzte Woche Donnerstag weiter am Ablauf des Tatabends gebastelt. Außerdem kamen zwei Körperverletzungen zur Sprache, die Christian W. zur Last gelegt werden.

Interessant ist dabei der Auslöser für zwei Tritte, die der 17-jährige Andy U. am 24. Juni letzten Jahres erhalten hatte. Der 27-jährige Maurer Christian M., der aus der Untersuchungshaft in den Zeugenstand geführt wurde, beschrieb Christian W. als jemanden, der seine Macken habe, wenn er betrunken sei. Gemeinsam hatten die drei Männer eine Flasche Schnaps geleert. Dann wollte der Angeklagte von Andy U. drei Euro haben, die der ihm noch schuldete, obwohl klar war dass Andy U. kein Geld hatte. Mit gestrecktem Bein trat W. den 17-Jährigen zu Boden und trat dann ein zweites Mal zu. Er wolle sein Geld haben, soll er gejammert haben.

Viel Aufhebens um einen Zeugen

Der 19-jährige Christian S. aus Templin ist ein schwieriger Zeuge. Eigentlich hätte er nur aussagen sollen, dass er sich am Abend des 21. Juli 2008 zwischen 22.00 und 23.00 Uhr auf dem Templiner Marktplatz befand und dass er jemanden hatte „Sieg Heil!“ rufen hören. An der Stimme des Rufers wollte er Christian W. erkannt haben, worauf er sofort Sven P. anrief, um dem mitzuteilen, dass Christian W. wieder in der Stadt sei. Bei diesem Telefonat will der Zeuge von Sven P. erfahren haben, dass der selbst „Sieg Heil!“ gerufen hat. Außerdem zitierte er Sven P. mit dem Satz: „Ich habe heute noch vor, in den Knast zu gehen.“ Christian S. beschrieb dem Richter, dass Sven P. schon mit etwas schwerere Zunge redete. Man merkte, dass er was getrunken hatte.

Eigentlich kein Problem diese Aussage - sollte man denken, und leider fragte niemand im Gerichtssaal: „Wieso rufen sie denn sofort Sven P. an, wenn sie glauben, die Stimme von Christian W. erkannt zu haben?“ Stattdessen versuchte der Richter die Glaubwürdigkeit des Zeugen Christian S. zu überprüfen und fragte nach dessen Aussageverhalten in einem früheren Prozess bei dem Christian W. ebenfalls auf der Anklagebank saß. Damals war Christian W. wegen Brandstiftung vor dem Amtsgericht Prenzlau angeklagt und unabhängig von der Falschaussage des Christian S. verurteilt worden. Damals hatte Christian S. vor Gericht gelogen, um sich an Christian W. zu rächen, wie er dem Richter erklärte. Christian W. hatte ihm zuvor wegen zwei Euros, die er ihm noch schuldete, gleich eine „gedrückt“.

Konsequent fragte der Richter weiter, wie denn sein Verhältnis zu Sven P. sei? Christian S. zögerte kurz und sagte dann, dass er Sven P. noch leiden könne. Christian W. und Martin M. nicht mehr, aber Sven P., den könne er leiden. Warum er hier den rechten Templiner Schläger und Autonomen Nationalisten Martin M. ins Spiel brachte, der an diesem vierten Prozesstag erstmals nicht im Zuschauerraum saß, blieb leider auch offen. Überhaupt fehlten die nationalen Beobachter des Prozesses diesmal vollends.

Jedenfalls witterte die Verteidigung von Sven P. hier eine Chance, den Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom Tisch zu kriegen und ließ den Zeugen zum fünften Prozesstag erneut laden.

Umwege bei der Motivsuche

Mal drei Euro, mal zwei Euro Schulden, die ausreichten, um jemanden zu Boden zu treten oder zu schlagen. Vielleicht spielen die Schulden, die Bernd K. bei Christian W. gehabt haben soll doch eine größere Rolle an jenem Abend als die Staatsanwaltschaft bisher angenommen hat.

Um den Motiven für den Mord näher zu kommen, ließ die Anwältin der Nebenklage ein Urteil verlesen, dass die rechte Gesinnung von Christian W. zeigen sollte. So wurde er 2005 unter anderem wegen Volksverhetzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Damals hatte er öffentlich laut hörbar das Lied „10 kleine Negerlein“ des Nazi-Musikprojektes „Zillertaler Türkenjäger“ abgespielt und den Hitlergruß gezeigt. Kurzer Auszug aus dem Liedtext, der vom Richter verlesen wurde: „Zwei kleine Negerlein,/die schrien "Nazischwein", /ne Wehrsporttruppe kam vorbei /und Bimbo war allein“. Außerdem hatte er eine nur wenige Tage alte Katze zu Tode getreten. Der Staatsanwalt wird zum nächsten Prozesstag am Donnerstag ein Foto in den Prozess einführen, das rechtsextreme Tätowierungen am Körper von Christian W. zeigt.

Richter Gert Wegener ist allerdings der Meinung, das bislang nicht ersichtlich sei, dass eine rechtsradikale Gesinnung als Hintergrund der Tat vorliegen könnte. Vielmehr halte er den Fall für ein im Trinkermilieu nicht unübliches Geschehen.



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