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news >> 2008 >> 081023_01

23.10.2008

Templiner Rechte vor Gericht

Angeklagte beschuldigen frühere Kumpels der Taten

Neuruppin (ipr) Gestern mussten sich drei Gewalttäter aus der rechten Szene Templins wegen gefährlicher Körperverletzung vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Neuruppin verantworten. Die drei Angeklagten hatten Berufung eingelegt nachdem sie vor dem Amtsgericht Prenzlau zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden waren. Im Gegensatz zur Verhandlung im Mai diesen Jahres brachen die Männer diesmal ihr Schweigen.

In den frühen Morgenstunden des 2. November 2007 waren zwei Templiner Punks auf dem Heimweg auf etwa zehn Mitglieder der rechten Szene getroffen. Die Rechten erkannten die Irokesenfrisur der jungen Männer und machten Jagd auf sie. Beide ergriffen sofort die Flucht. Einen, Christian M., bekam der Rechte Patrick K. zu fassen und schlug ihn nieder. Weitere Rechte kamen hinzu. Sie traten auf den am Boden liegenden Punk ein. Der zweite Punk, Sebastian W., konnte der Meute entwischen und alarmierte die Polizei. Als die Beamten am Tatort erschienen, waren die rechten Schläger bereits verschwunden. Neben Patrick K. wurden von den beiden Punks die Brüder Martin und Matthias M. als Täter erkannt.

Martin und Matthias M. wollten in dieser Berufungsverhandlung einen Freispruch erlangen. Patrick K. hoffte eine Reduzierung seiner zehnmonatigen Freiheitsstrafe. Patrick K. wurde in Handschellen vorgeführt, weil er sich seit dem 10. November in Untersuchungshaft befindet. Er soll Anfang September und Anfang Oktober weitere Straftaten begangen haben. Lediglich Martin M. wurde von einen Anwalt vertreten.

Als erstes wurde der 23-jährige Patrick K. von der Vorsitzenden Richterin Becher befragt. Er gestand „Zecken“ gerufen zu haben und als erster hinter dem beiden Punks Christian M. (19) und Sebastian B. (19) hergestürmt zu sein, dicht gefolgt von dem 21-jährigen Matthias M. Einen Augenblick später nahm auch der Rest der Meute die Verfolgung auf. Patrick K. hatte Christian M. als Erster eingeholt und ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasst bis dieser zu Boden ging. Getreten haben wollte er ihn aber nicht. Der zweite Punk habe sich im Hausflur eingeschlossen. Dann entlastete er Matthias M. Der habe nur dabei gestanden und gar nichts getan. Auf die Frage nach weiteren anwesenden Personen nannte er zwei Namen: Christian B. und Sandro L.

Der 21-jährige Matthias M. ging bei seiner Aussage noch weiter. Er will sogar „hört auf!“ gerufen haben und sich hinterher bei dem Opfer nach dessen Befinden erkundigt haben. Er will die ganze Szenerie aus etwa 15 Metern Entfernung beobachtet und dabei neben einem Domenik K. gestanden haben. Er will gesehen haben, dass Christian B. zugetreten hat, und Sando L. soll hinterher selbst berichtet haben, dass er getreten hat. Außerdem habe sein Bruder Martin gar nichts getan.

Warum er denn jetzt rede und seine Kumpels belaste, wollte die Richterin von Matthias M. wissen. Die haben ihn nach der ersten Verurteilung sogar noch ausgelacht, war seine Begründung.

Der Dritte im Bunde, Martin M. (23) sprach davon, dass er erneut Vater werde, seine Beziehung wieder ins Lot bringen wolle, von Läuterung, möglicher Ausbildungsstätte, und dass er nichts getan habe. Seine Bewährungshelferin fand für sein gegenwärtiges Verhalten das Bild einer Waage, die sich leicht zum Positiven neige.

Das Opfer, Christian M. berichtete, dass er am Boden liegend mehrfach in den Rücken und ins Gesicht getreten worden war und dass er dadurch Prellungen in Gesicht und Rücken davongetragen habe. Er berichtete weiter, dass er die drei Angeklagten erkannt habe, dass er aber nicht genau wisse, wer nun getreten habe, da er seine Hände schützend vors Gesicht gehalten habe und nur ab und zu hervorlinsen konnte. Die Behauptung von Matthias M., dass er sich bei ihm nach dessen Befinden erkundigt habe, bestritt er.

Zusätzlich lieferte Sebastian B., der das Gewaltgeschehen hinter seiner Hausflurtür beobachtet hatte, mit nüchternen Worten ein ganz anderes Bild. Aus seiner Aussage ging hervor, dass die Angeklagten mit mindestens weiteren fünf Personen im Pulk um ihr am Boden liegendes Opfer herumstanden hatten. Er beschrieb, dass getreten wurde und dass alle flohen als er rief: „Ich rufe die Polizei.“, die dann auch wirklich nach mehr als 30 Minuten am Tatort eintraf.

So recht glauben wollte Richterin Becher den Angeklagten nicht. Die Zeugenaussagen machten zumindest klar, dass die drei Männer direkt über den am Boden liegenden Punk gestanden hatten. Die Verletzungen von Christian M. belegten auch die Tritte. Allen Dreien hielt sie vor, dass sie sich ja noch wegen weiterer Straftaten in weiteren Prozessen zu verantworten hätten und dass die zur Schau gestellte Reue nicht unbedingt glaubhaft wirke. Trotzdem entschied sie, einen weiteren Gerichtstermin anzusetzen, um weitere Zeugen anzuhören. Darunter die von den Angeklagten der Taten beschuldigten Christian B. und Sandro L.

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