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news >> 2008 >> 071203_01

03.12.2007

Dritter Prozesstag wegen Mordversuchs gegen Inder

Die Opfer leben in Angst

Prenzlau (ipr) Für den morgigen Dienstag hat das Landgericht Neuruppin den dritten Verhandlungstag im Prozess gegen die beiden Prenzlauer Sebastian H. (23) und Michael H. (26) wegen versuchten Mordes, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung angesetzt. Ein vierter Verhandlungstag ist für den 19.12.2007 vorgesehen.

Laut Anklage hatten die beiden Männer in einer Wohnung den Geburtstag von Adolf Hitler gefeiert. Es wurde getrunken und einschlägige Musik mitgegrölt. Dann verließen die beiden das Haus und begegneten auf einem Parkplatz einem aus Nicaragua stammenden Arzt. Sebastian H. rempelte ihn an, doch der Südamerikaner konnte sich in sein Auto retten. Zwei Bekannte des Arztes, ebenfalls aus Südamerika stammend, wollten dem Arzt helfen. Doch Michael H. hob drohend eine Bierflasche und hielt die beiden in Schach.

Aus einem nahen Supermarkt kam der Inder mit Einkaufstüten. Sebastian H. rief „Ausländer! Türke!“, dann trat er dem Mann in den Bauch. Der Inder sackte zusammen, Sebastian H. schlug ihm ins Gesicht und trat ihm gegen den Kopf. Als die Südamerikaner dem Opfer helfen wollten, drohte Michael H. wieder mit der Bierflasche. Dann flüchteten die Schläger.

In den ersten beiden Verhandlungstagen schwiegen die beiden Angeklagten zu den Vorwürfen. Immerhin rangen sie sich eine Entschuldigung gegenüber dem Opfer ab, nachdem er am ersten Verhandlungstag ausführlich das Erlittene geschildert hatte.

Am zweiten Prozesstag blieb ein wichtiger Zeuge, ein traumatisierter Kolumbianer, dem Gerichtssaal fern, weil er laut Attest einer Psychiaterin nicht vernehmungsfähig ist. Der Kolumbianer leide unter Übelkeit, Erbrechen, heftigen Albträumen und habe Angst um seine Familie, teilte die Psychiaterin dem Gericht mit. Die Strafkammer entschied, den Zeugen audiovisuell zu befragen.

Außerdem wird ein weiteres Gutachten zu den Folgen der Verletzung des Inders eingeholt. Er sagt, sein rechtes Auge habe seit dem Angriff nur noch 20 Prozent Sehschärfe. Eine Rechtsmedizinerin hatte bei Prozessbeginn von einer „mittelschweren Gewalteinwirkung“ auf den Kopf des Inders gesprochen, aber einen Zusammenhang zwischen Tat und Sehschwäche bezweifelt.

Die Kammer entließ Sebastian H., dem die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vorwirft, gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft.

Ausführliche Berichte zu den beiden Prozesstagen im Archiv ->

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