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news >> 2008 >> 071018_01

18.10.2007

Zwei Prenzlauer nach Überfall auf Inder vor Gericht

Anklage wegen versuchtem Mord, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung

Prenzlau (ipr) Ab kommenden Montag müssen sich zwei Prenzlauer Männer nach einem fremdenfeindlichen Übergriff im April diesen Jahres wegen versuchtem Mord, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung vor den Neuruppiner Landgericht verantworten.

Sebastian H. (23) und Michael H. (26 ) sollen der rechten Szene angehören. Am 20.04.2007 sollen sie in Prenzlau zunächst in einer Wohnung den Geburtstag Adolf Hitlers gefeiert, rechte Musik gehört und rechte Parolen gerufen haben. Danach sollen sie in stark alkoholisiertem Zustand die Wohnung verlassen haben. Auf einem Parkplatz sind sie auf einen aus Nicaragua stammenden Arzt getroffen und sollen ihn aus ausländerfeindlichen Motiven angegriffen haben.

Sebastian H. soll ihn angerempelt haben, um eine Auseinandersetzung zu provozieren. Dem Angegriffenen ist es jedoch gelungen, in seinen PKW zu gelangen und die Türen zu schließen. Während dieser Auseinandersetzung soll ein kolumbianischer Staatsangehöriger, der mit dem Geschädigten verabredet gewesen sei, versucht haben, aus seinem Auto auszusteigen, um ihm zu helfen. Dies habe Michael H. verhindert, indem er ihn mit einer zum Schlag erhobenen Bierflasche bedroht habe.

Dann soll sich ein indischer Staatsangehöriger genähert haben, der gerade vom Einkaufen zurückgekommen sein soll. Der Angeklagte Sebastian H. soll ihn beschimpft, in den Bauch getreten und ihm mehrere kraftvolle Faustschläge ins Gesicht versetzt haben. Als der Geschädigte am Boden lag, soll er ihm mindestens einmal kräftig und gezielt ins Gesicht getreten haben, wobei er Turnschuhe getragen haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er aufgrund seiner ausländerfeindlichen Gesinnung der Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen hat.

Die beiden Südamerikaner und ein weiterer Zeuge sollen von Michael H. durch Drohungen daran gehindert worden sein, dem Inder zu helfen. Dann sollen die Angeklagten den Tatort verlassen haben. Der Geschädigte soll ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades und eine Amnesie erlitten haben. Er wird auch als Nebenkläger im Gerichtsverfahren auftreten.

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