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28.07.2024
Freispruch für Reichsbürger
Angeklagter sollte Politikerin auf Twitter beleidigt haben
Prenzlau (ipr) Am Mittwoch ist ein Reichsbürger aus der Gemeinde Uckerland vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden.
Helmut R. wurde vorgeworfen auf Twitter (heute X), die FDP Politikerin Agnes Strack-Zimmermann als „ausgemusterte Transe“ bezeichnet zu haben.
Der Prozess begann mit der knappen Erklärung des Angeklagten, dass er das Gericht nicht anerkennen würde. Das konterte die Strafrichterin mit der Androhung eines Ordnungsgeldes wegen Missachtung des Gerichtes, wenn er nicht unverzüglich auf der Anklagebank Platz nehmen würde. Das wirkte. Der Rentner nahm dann auch Platz. Als rechtliche Beraterin hatte er seine Frau mitgebracht.
Helmut R. bestätigte, dass der Twitter Account auf dem der beleidigende Text im März 2023 veröffentlicht worden war, ihm gehörte. Er bestritt aber, ihn verfasst zu haben. Das sei nicht sein Sprachgebrauch. Außerdem benutze er Twitter kaum. Jeder, der ihn besuche, könne sein Tablet benutzen. Es sei nicht geschützt.
Ein bisschen Verschwörung muss sein
Außerdem könne das Verfahren nicht fair sein. Die Staatsanwältin sei dem Minister gegenüber weisungsgebunden. Der Justizminister sei von der FDP. Frau Strack-Zimmermann sei von der FDP.
Das Urteil
Die Staatsanwältin sah in den Ausführungen des Angeklagten unglaubhafte Schutzbehauptungen. Sie konnte allerdings nicht belegen, dass Helmut R. ständig auf Twitter unterwegs war. Oder dass er sich in ähnlicher Weise über andere Politikerinnen geäußert hätte. Lediglich ein weiteres Posting lag ihr vor.
Für die Strafrichterin gab es keine ausreichende Belege, dass der Angeklagte die beleidigenden Worte verfasst hatte und Sprach den Mann frei.
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