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news >> 2022 >> 220819_01

19.08.2022

Prozess um gestohlenes Nordkurier-Fahrzeug Teil 4

Haft und Verwarnung

Prenzlau (ipr) Nazi Marco S. ist am Donnerstag vor dem Schöffengericht in Prenzlau zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Sein heute 17-jähriger Kamerad Florian J. wurde nach Jugendstrafrecht verwarnt und muss eine Geldstrafe von 600 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer im Suff im März 2020 unbefugt den Wagen eines Nordkurier- Zeitungsausträgers angeeignet hatten, um damit nach Hause zu fahren. Als Florian J. am Steuer saß, lieferte er sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Dabei beschädigte er den Nordkurier-Wagen und ein am Straßenrand abgestelltes Fahrzeug und beging dann auch noch Fahrerflucht. Beide Männer hatten keinen Führerschein.

Florian J. ist bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Allerdings wurden zwei Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hinsichtlich der zu erwartenden Sanktionen in diesem Verfahren eingestellt.

Marco S. ist vor Gericht allerdings kein Neuling. Er war am 13. Juli 2002 an der Ermordung von Marinus Schöberl in Potzlow beteiligt und zu fünfzehn Jahren Haft verurteilt worden. Derzeit sitzt er eine elfmonatige Gesamtstrafe ab, weil er einen Flüchtling geschlagen und zwei Frauen sexistisch begrapscht hat. Davor gab es eine zehnmonatige Haftstrafe, weil er beim Baden im Uckersee sein Hakenkreuz-Tattoo zur Schau gestellt hatte.

Aus einer weiteren Verurteilung wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom Mai diesen Jahres und der gestrigen wurde eine Gesamtstrafe von 16 Monaten Haft gebildet.


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