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news >> 2021 >> 211012_01

12.10.2021

Nackte Tatsachen vor Gericht

Flüchtling aus Fremdenhass geschlagen

Prenzlau (ipr) Schlagen eines Menschen im Suff. Fahren mit dem E-Roller im Suff. Am Freitag wurde vor dem Amtsgericht in Prenzlau ein 32-jähriger Nazi wegen dieser beiden Delikte zu einer 9-monatigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ramon A. war im September 2020 kurz nach Mitternacht mir drei Kameraden unterwegs. Beim Durchqueren des Fußgängertunnels am Prenzlauer Bahnhof trafen die vier Männer auf Basile A. Der Kameruner war mit dem letzten Zug aus Berlin gekommen. Während drei von ihnen den Mann ohne Probleme passieren ließen, sah sich Ramon A.genötigt den dunkelhäutigen Mann die Faust in den Nacken zu schlagen.

All das wurde sauber von den vier Überwachungskameras, die an Bahnhof und Tunnel installiert sind, dokumentiert. Deshalb war es auch sehr verwunderlich welche Geschichte Ramon A. dem Gericht auftischte. Der Schlag sei eher ein freundlicher Klaps gewesen, der ein wenig zu doll ausgefallen sei. Außerdem sei die Geschichte nicht im Tunnel sondern an einem Laden neben dem Bahnhof passiert.


Leider ist ihm bisher kein Licht aufgegangenfoto: ipr

Das amüsante an die Videos ist, dass die vier Kameraden in ihrem Suff wohl mehrfach ohne Hosen also mit nacktem Arsch durch den Tunnel gerannt sind. Dazu sagte Ramon A., dass seien Aufnahmen aus dem April gewesen. Das Ganze war schon ein ziemlich dusseliger Erklärungsversuch. Bleibt die Frage, warum der Verteidiger Ramon A. diese Geschichte erzählen ließ.

Nach dem Schlag

„Das ist Deutschland. Geh zurück nach Afrika.“ soll Ramon A. geantwortet haben als Basile A. ihn nach dem Warum gefragt haben will. Anfangs hatte Ramon A. nichts gesagt. Deshalb will er ihm auch auf den Bahnsteig und auf die Gleise gefolgt sein. Dort soll er auch erneut von Ramon A. geschlagen worden sein.

Diese Aussage war für das Gericht neu. Es deckte sich nicht mit dem, was der 24-Jährige bei der Polizei gesagt und als Protokoll auch unterschrieben hatte. Bei der Polizei soll er gesagt haben, dass er gleich das Weite gesucht habe. Auf diesen Widerspruch hingewiesen, sprach er von einem Missverständnis bei der der Polizei. Er blieb bei seiner Aussage im Gerichtssaal. Allerdings tauchen die Bahngleise auch in der Erzählung von Ramon A. auf. Dorthin will er vor Basile A. geflohen sein. Der soll ihn dort eingeholt und geschlagen haben.

Für die angeklagte Tat ist dieser Widerspruch belanglos. Die neue Aussage weist aber auf das Motiv von Ramon A. hin: Rassismus. Sein Verteidiger wirft dem Opfer Lügen vor, wird im Ton unnötig laut und aggressiv.

Vom Schmerz

Zwei Wochen lang sei er nicht aus dem Haus gegangen, berichtet Basile A. Er habe Nackenschmerzen gehabt und Angst. Er habe sich im Dunkeln nicht mehr in die Öffentlichkeit gewagt. Er sei Ramon A. mehrere Male über den Weg gelaufen. Der habe immer frech gegrinst. Am Ende entschuldigt sich Ramon A. beim Opfer und verkündet gönnerhaft, dass er vor ihm keine Angst zu haben brauche. Er würde ihm nichts tun.

Der Staatsanwalt forderte sieben Monate Haft für den Schlag und zwei Monate Haft für die ebenfalls unstrittige Trunkenheitsfahrt mit dem E-Roller. Das ergibt eine Gesamtstrafe von acht Monaten. Der Staatsanwalt wollte die Strafe zur Bewährung aussetzen. Dazu soll das Opfer noch 500 Euro Schmerzensgeld erhalten. Der Richter erhöhte auf neun Monate. Zum Schmerzensgeld sagte er nichts, obwohl der Verteidiger 300 Euro angeboten hatte. Aufgrund der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen des Nazis A. war der Strafrichter nicht bereit, die Strafe auf Bewährung auszusetzen.


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