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news >> 2021 >> 210816_01

16.08.2021

43-jähriger Schwedter zu Geldstrafe verurteilt

Volksverhetzung der besonderen Art

Schwedt (ipr) Am vergangenen Dienstag ist ein 43-jähriger Schwedter vor dem dortigen Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es geht um einen Facebook-Post vom 13.02.2020. Marko R. hatte über seinen Facebook-Account einen Beitrag in einer Diskussion über die Anzahl der Opfer des Luftangriffs auf Dresden vom 13.2.1945 mit folgenden Worten kommentiert: „… ist das gleiche mit 6 Mio toten Juden, wo man eigentlich  faktisch beweisen kann dass es nicht annähernd 6 Mio gewesen sind, aber man sich trotzdem an diese Zahl festbeißt. Die Sieger schreiben eben die Geschichte und wir sitzen so übelst vielen Lügen auf das man oft gar nicht mehr weiß was man glauben soll... und ich denke der genau das genauso gewollt ist.“

Nazis sprechen von 250.000 Opfern in Dresden, seriöse Wissenschaftler von bis zu 25.000 Toten. Der Angeklagte stimmt den Wissenschaftlern zu, um das als Legitimation zu nutzen, die Opferzahlen des Holocaust öffentlich infrage zu stellen. Das bringt ihm eine Anzeige ein und einen Strafbefehl von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro. Dagegen hat Marko R. Einspruch eingelegt und diesen auf die Rechtsfolgen beschränkt. Das bedeutet, im Prozess geht es nur noch um die Höhe der Strafe, seine Schuld hat er damit eingestanden.

Bücher lesen spart Geld

Davon will R. Im Prozess nichts mehr wissen. Er verlangt einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Er attackiert in Reichsbürgermanier die Richterin und stellt die Legitimität ihrer Unterschrift unter den Strafbefehl infrage. Er beruft sich bei seiner Aussage auf die Meinungsfreiheit und zitiert Seitenlang ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu deren weitgesteckten Grenzen. Und er beruft sich auf die Veröffentlichungen des us-amerikanischen Politikwissenschaftlers Norman G. Finkelstein.

In Deutschland wurde Finkelstein im Jahre 2000 mit seinem Buch die Holocaustindustrie bekannt. Seine These: Die Jewish Claim Conference instrumentalisiere den Völkermord an den Juden und beute das Leid der Opfer aus. Immer neue Entschädigungsforderungen würden gestellt, von denen die Opfer aber kaum Nutzen haben. Das brachte den Mann ganz nach oben im Ranking deutscher Nazis. Und damit wurde er auch Teil der Filterblase von Reichsbürgern, Verschwörungsideologen und Antisemiten, die dem Angeklagten sehr wahrscheinlich zugegoogelt wurde.

Richterin und Staatsanwalt blieben ruhig bei den Verbalattacken des Angeklagten. Der Staatsanwalt forderte angepasst an die Einkünfte des Angeklagten 100 Tagessätze zu je 15 Euro. Die Richterin reduzierte auf 60 Tagessätze.


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