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news >> 2021 >> 210715_01

15.07.2021

Aus Rage zum Nazi geworden (zum Zweiten)

Angriff auf Polizisten vor Gericht

Prenzlau (ipr) Vergangenen Freitag ist ein 43-jähriger Templiner wegen eines Angriffs auf Polizeibeamte, Körperverletzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eigentlich sieht der § 114 StGB "Angriff auf Vollstreckungsbeamte" als Mindeststrafe eine drei dreimonatige Haft vor. Doch dieser Fall war etwas anders.

Sven W. steht seit 25 Jahren unter Betreuung. Er hat einen Schwerstbehindertenausweis und arbeitet als Kfz-Pfleger auf dem Waldhof. Auf dem Waldhof gibt es zahlreiche Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung. Etwa 220 Menschen mit Behinderung leben dort. Sven W. hat allerdings eine eigene Wohnung in Templin. Früher war das Gebäude das Heim in dem er lebte. Er war ohne Anwalt zum Prozess gekommen, was den Strafrichter schon zum Nachdenken brachte. Kann ein fairer Prozess ohne Pflichtverteidiger überhaupt stattfinden?

Im September 2019 hatte er Streit mit einem Kumpel in der Dargersdorfer Straße. Aus dem Streit wurde eine Prügelei, und er wurde am Kopf verletzt. So berichtete es Sven W. freimütig dem Gericht. Eine halbe Flasche Wodka will er bereits getrunken haben. Er sei auf 180 gewesen. Der Kumpel wollte abhauen. Er wollte hinterher. Da waren dann plötzlich die "Bullen" im Weg. Die waren von seiner damaligen Freundin gerufen worden, um die Prügelei zu beenden.

"Verpisst euch ihr Bullenschweine!" will er gerufen haben. „Sieg Heil“, hat er gebrüllt und den Arm zum Gruß gehoben. Dann ist er auf die Polizisten los. Die setzten Pfefferspray ein und rangen Sven W. zu Boden. Dabei wurde ein Polizist leicht verletzt. Eine richtige Erklärung für das "Sieg Heil" hatte er nicht. Leider wurde auch nichts über die Ursache der Prügelei bekannt.

Der Staatsanwalt sah nach der Beweisaufnahme alle Anklagepunkte als bewiesen an. Eine Haftstrafe wollte er allerdings nicht fordern. Er plädierte auf 180 Tagessätze zu je 9 Euro. Der Strafrichter ging noch weiter runter. Swen W. wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt.

Nach Ende des Prozesses ließ der Richter Sven W. bei seiner Betreuerin anrufen und erläuterte ihr das Urteil und die rechtlichen Widerspruchsmöglichkeiten.


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