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news >> 2021 >> 210712_01

12.07.2021

Aus Rage zum Nazi geworden (zum Ersten)

Baseballschläger hängen heutzutage an der Wand

Prenzlau (ipr) Vergangenen Donnerstag ging der Prozess gegen einen 35-jährigen Templiner vor dem Amtsgericht in Prenzlau zu Ende. Der Mann ist wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem ungelernten beschäftigungslosen Thomas E. vorgeworfen in der Wohnung seiner Mutter mit einem Baseballschläger auf einen Gast der Mutter losgegangen zu sein und ihn mit dem Griffende des Schlägers an Mund, Rachen und Augenbraue verletzt zu haben.

Das bestritt der Angeklagte, er habe Sebastian A. lediglich mit dem Handrücken eine Backpfeife verpasst. Weitere Zeugen und Zeuginnen, die sich an 28. August 2020 ebenfalls in der Wohnung aufhielten beschrieben eher ein oder zwei Faustschläge ins Gesicht des Opfers. So wurde aus der angeklagten gefährlichen Körperverletzung (Schläge mit Baseballschläger) für den Strafrichter eine einfache Körperverletzung (Schläge mit Hand, Handrücken oder Faust). Selbst das Opfer wusste nicht, war er mit der Faust oder dem Stück Holz verletzt worden. Er wusste nur, er hatte was abbekommen. Und das war recht schmerzhaft gewesen.

Als Thomas E. das Wohnzimmer seiner Mutter stürmte, soll er deren Gäste gleich angeschrien haben, "Wieso geht ihr nicht ans Telefon?" Und danach die Beleidigung: "Ihr Judenschweine! Euch müsste man verbrennen." Dann soll er den Baseballschläger aus dem Schlafzimmer geholt, die Freundin von Sebastian A. damit bedroht und auf dem Wohnzimmertisch damit rumgetrommelt haben (das wäre die Sachbeschädigung). Das mit der Beleidigung bestritt Thomas E. Der Staatsanwalt brachte noch ins Spiel, dass die Beleidigung möglicherweise auch eine Volksverhetzung sein könnte.

Es gelang Sebastian A. den Wütenden von seiner Freundin abzulenken. Dafür kassierte er die Schläge, die für seine Freundin gedacht waren.

Warum so wütend?

Was hatte Thomas E. so in Rage gebracht, dass er vor Gewaltbereitschaft und Antisemitismus förmlich überschäumte? Der Grund, den der Angeklagte nannte, ist eigentlich trivial. Die Freundin von Sebastian A. soll schlecht über seine neue Freundin geredet haben. Das und sechs leergetrunkene Flaschen Sternburger sollen dafür ausgereicht haben.

Höhepunkt des Prozesses war die Frage des Staatsanwalts nach dem Baseballschläger. Wozu stünde denn ein Baseballschläger im Schlafzimmer der Mutter rum? Er wollte ihn eigentlich an die Wand hängen, antwortete Thomas E. Warum er das nicht getan habe, fragte der Staatsanwalt nach. Weil er keine Bohrmaschine besitze, sei das noch nicht geschehen, war die prompte Antwort. Leider fragte der Staatsanwalt nicht nach der Motivation des Angeklagten, sich einen Baseballschläger an die Wand zu hängen.

Vielleicht wollte er eine alte Waffe endlich an den Nagel hängen. Immerhin hat er sich ja auch eine Doppelsigrunde von der Wade entfernen lassen.

Da zwei geladene Zeugen nicht zum Prozess erschienen waren, brauchte es einen zweiten Prozesstag und die Polizei, um die beiden Männer vor Gericht erscheinen zu lassen. Auch sie tendierten in ihren Aussagen zum Faustschlag, obwohl einer der beiden Männer bei seiner Polizeiaussage noch vom Schlag mit dem Baseballschläger gesprochen hatte.

Der Staatsanwalt plädierte für eine Haftstrafe, der Strafrichter entschied sich für eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro.


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