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news >> 2020 >> 200811_01

11.08.2020

Reichsbürger vor dem Berufungsgericht

Prozess geschwänzt

Neuruppin (ipr) Erst legte der Reichsbürger Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Prenzlau wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein, dann erschien der frühere NPD-Mann gestern nicht zur Verhandlung vor der Berufungskammer des Landgerichts in Neuruppin. Ergebnis: Berufung verworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Dezember 2017 erschienen Roswitha S., Vertreterin für besondere Angelegenheiten der Reichsbürgergruppierung "Freistaat Preußen" (FP) in der Provinz Pommern, gemeinsam mit Heiko K. auf der Führerscheinstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Pasewalk (MV). Der damals 56-jährige Vierecker (MV) wollte seinen Führerschein zurückgeben. Die Sachbearbeiterin des Landkreises verweigerte die Annahme. Nach einigem Hin und Her ließ K. seinen Führerschein einfach zurück und verließ gemeinsam mit S. das Gebäude.

Führerschein und Fahrerlaubnis

Mehrfach versuchte nun der Landkreis Heiko K. seinen Führerschein zurückzusenden. Aber der gelernte Dreher verweigerte konsequent die Annahme der Verwaltungspost. So erfuhr er auch nicht, dass sich der Landkreis entschlossen hatte, die Rückgabe des Führerscheins zu akzeptieren und als Verzicht auf die Fahrerlaubnis zu werten.

Eine durchaus fragwürdige Entscheidung, denn in der Regel erklären die FPler bei der Rückgabe ihres Führerscheines schriftlich, dass sie zwar auf den Führerschein aber nicht auf ihre Fahrerlaubnis verzichten. So ist es jedenfalls auf der Website der Reichsbürgergruppierung "Freistaat Preußen" nachzulesen.


Fundstück auf Facebookscreenshot: ipr

Absurde Hoffnung auf Staatsknete

Was soll dann der ganze Quatsch? Dazu muss man wissen, dass Reichsbürger oft unter chronischem Geldmangel leiden. Der Quatsch soll das ändern. Er gleicht einer Erpressung. Entweder der Landkreis akzeptiert die Führerscheinrückgabe und bestätigt die Fahrerlaubnis oder er soll stattdessen dem Führerscheinträger eine Tragegebühr von monatlich knapp 2000 Euro zahlen. Kein Landkreis, keine Gemeinde wird sich auf so etwas einlassen.

Zurück zur Chronologie

Es kam wie es kommen musste. Im März 2019 wurde K. in der Uckermark beim Fahren ohne Führerschein erwischt. Stattdessen soll er ein Dokument der Reichsbürgergruppierung "Freistaat Preußen" vorgelegt haben. Als er später im September letzten Jahres seinen Führerschein zurück haben wollte, zeigte ihm der Landkreis eine lange Nase.

Kurz darauf erhielt er für seine Verfehlung einen Strafbefehl. 30 Tagessätze zu je 15 Euro. Vom Strafmaß kaum der Rede wert. Aber es geht ja um Prinzipielles. Also Widerspruch. Ein erster Prozess vor dem Amtsgericht bestätigte den Strafbefehl. Deshalb nun das Berufungserfahren, das der Angeklagte verpasste. Die Kosten dafür muss Heiko K. natürlich auch tragen.

Weiteres Verfahren

In einem weiteren Verfahren muss sich die Schneidermeisterin Roswitha S. vor dem Amtsgericht in Prenzlau verantworten. Ihr wird vorgeworfen, Heiko K. ihren Wagen überlassen zu haben, obwohl sich wusste, dass Heiko K. keine Fahrerlaubnis mehr besaß.


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