[home]   [hintergrund]   [forum]   [blog]   [impressum]
<h1>info-portal rechtsextremismus</h1>
Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark
 
[news]
news >> 2020 >> 200208_01

08.02.2020

Angriff auf Flüchtling vor Gericht

Die alte Garde kommt zurück

Prenzlau (ipr) Ein Faustschlag in das Gesicht eines Flüchtlings brachte gestern für den Prenzlauer Nazi Marco S. acht Monate Haft. Der Strafrichter am Prenzlauer Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juni 2019 einen jungen Syrer aus ausländerfeindlichen Motiven geschlagen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gemeinsam mit dem Rechtsextremisten Marco M. hatte er den damals 24-jährigen Syrer fremdenfeindlich angepöbelt. Der bekam Angst und alarmierte die Polizei. Marco Sch. ließ seinen Anwalt erklären, dass er lediglich verhindern wollte, dass der Mann die Polizei anruft. Dabei habe er ihm wohl das Handy aus der Hand geschlagen und versehentlich wohl auch im Gesicht getroffen.

Der Faustschlag ins Gesicht ist somit unstrittig. Strittig ist nur das Motiv. Der Kumpel des Schlägers, Marco M., hat auch noch ein Messer gezogen. Zugestochen oder bedroht hat er den jungen Syrer damit zum Glück nicht. Deshalb wurde er auch nicht angeklagt. Die Nazis flohen anschließend vom Ort des Geschehens.


Marco Sch. (l.) und Marco M. nach dem Angrifffoto: privat

Live dabei

Da Osama B. den Notruf der Polizei bereits gewählt hatte, konnte der Polizist am anderen Ende alles mithören. Und die Zuschauer im Gerichtssaal auch. Denn Anrufe bei 110 werden immer mitgeschnitten. Und dieser Mitschnitt wurde im Gerichtssaal vorgespielt. Man hörte den Schrecken als Marco M. das Messer zog. Man hörte den Schmerz als ihn die Faust von Marco Sch. im Gesicht traf. Osama B. ist ein flinker Bursche. Weiteren Schlägen konnte er ausweichen. Und auch das Handy konnte er wieder aufheben.

Und er hatte den Mut, die beiden Männer zu fotografieren. Er sagte gestern zu gegenrede.info: "Ich wollte verhindern, dass die Männer unerkannt davonkommen und der Polizei damit helfen." Von den vier Polizisten, die am Tatort auftauchten, konnte glücklicherweise einer mit dem Täterfoto etwas anfangen. Er kannte Marco M. aus dem Stadtbild und von anderen Einsätzen. Marco Sch. kannten sie nicht.

Osama B. saß gestern als Nebenkläger im Gerichtssaal und wurde von einem Anwalt vertreten. Im Zeugenstand berichtete er, dass er in Prenzlau drei Mal fremdenfeindlich attackiert worden ist. Einmal sei er am Uckersee beschimpft und bespuckt worden. Ein anderes Mal seien ihm Wasserflaschen aus der Hand getreten worden, die er gerade in einem Supermarkt gekauft hatte. Der Faustschlag sei schmerzhaft gewesen, aber nur kurz. Schlimmer seien die Erinnerungen an den Vorfall.

Marko M. zog es vor, nicht im Zeugenstand zu erscheinen. Der Staatsanwalt beantragte sofort eine Geldstrafe von 150 Euro und die anteilige Kostenübernahme für den Nebenkläger und seinen Anwalt.


Marco Sch. und Anwalt Matthias Schöneburgfoto: ipr

Vorsterben

In den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage wurden die früheren Taten von Marco S. ausführlich bewertet und eine Linie rechtsextrem motivierter Taten bis heute gezogen. Zum Tatzeitpunkt am 16. Juni 2019 stand der 40-Jährige und doppelter Bewährung.

Im April 2019 war er vor dem Amtsgericht Prenzlau wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Marco Sch. hatte neun Monate zuvor am Unteruckersee beim Baden sein 20 mal 20 Zentimeter großes Hakenkreuz-Tattoo, das sich auf seiner rechten Schulter befand, zur Schau gestellt. Andere Badegäste fanden das gar nicht gut und alarmierten die Polizei.

Im Juli 2002 war er gemeinsam mit seinem Bruder und einem dritten Rechtsextremisten an der Folterung und Tötung des 16-jährigen Marinus Schöberl in Potzlow beteiligt. Anschließend hatten sie den Schüler in einer Güllegrube verscharrt. Dafür und einer weiteren Gewalttat gegen einen Flüchtling war er zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. 2016 kam er vorzeitig aus der Haft und muss sich vier Jahre bewähren. Wird das Urteil rechtskräftig müssen die Staatsanwaltschaft und Gericht prüfen, was aus der Bewährung wird.

Für Staatsanwalt und Nebenklage war klar, die Tat kann nur mit einer Haftstrafe geahndet werden. Bewährung ausgeschlossen. Der Verteidiger verneinte das Fremdenfeindliche bei der Tatausführung und plädierte für eine Geldstrafe. Dem wollte der Strafrichter nicht folgen.

Unabhängig davon gibt es noch eine Anklage vor dem Amtsgericht in Cottbus. Da muss er sich wegen eines Gewaltdeliktes verantworten.

Nachtrag

Aber auch der Messermann Marco M. ist nicht so ganz ohne. Er gehörte früher zur Nazi-Bande um Beatrice K., die in Brüssow und Umgebung schlagend und folternd durch die Gegend zog. Wegen mehrerer Körperverletzungen und gemeinschaftlichen schweren Raubes war er 2006 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.


Keine Kommentare mehr möglich. Sorry!!