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news >> 2019 >> 191222_01

22.12.2019

Reichsbürger schwänzt erneut Prozess

Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbsitzes bleibt

Schwedt (ipr) Das Amtsgericht Schwedt hat am Donnerstag den Einspruch 57-jährigen Reichsbürgers gegen einen Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenbesitzes verworfen. Es bleibt bei der deftigen Geldstrafe von 7200 Euro.

Die Zeugen waren anwesend, die Gerichtsschreiberin, der Staatsanwalt und die Lokalpresse waren gekommen, um die Argumente zu hören, die Egbert Z. vor Gericht vorbringen würde, um den Strafbefehl abzuwenden oder zumindes das Strafmaß zu verringern. Aber der Schwedter hielt es wie zahlreiche Reichsbürger vor Gericht: Er erschien gar nicht erst. Und das nun zum zweiten Mal.

Dem Sportschützen war Ende 2017 die Waffenbesitzkarte entzogen worden. Er hatte sein Portemonnaie verloren. Darin fand man man neben seinem Mitgliedsausweis vom Schützenverband auch die Mitgliedskarte des „Deutschen Amtes für Menschenrechte“, eine Organisation, die von Mustafa Selim Sürmeli gegründet wurde und die der Verfassungsschutz den Reichsbürgern zuordnet.

Der Schwedter reagierte aber weder auf den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis noch auf die Aufforderung, die Waffen abzugeben oder unschädlich zu machen. Es folgte Staatsbesuch. Bei der Durchsuchung wurden eine halbautomatische 9-mm-Pistole der Marke Ceska, mehrere Munitionssätze sowie Pyrotechnik ohne Zulassung gefunden.

Es folgte die Anklage wegen unerlaubten Waffenbesitzes. Zum Prozess vor dem Amtsgericht Schwedt im November erschien Egbert Z. nicht. Deshalb verhängte das Gericht einen Strafbefehl von 180 Tagessätzen zu je 40 Euro.

In seinem Einspruch gegen den Strafbefehl bestritt der Mann, Reichsbürger zu sein, und bezeichnete die Geldstrafe als zu hoch. Den Reichsbürgerausweis soll ihn ein Bekannter empfohlen und die illegalen Böller ein weiterer Bekannter besorgt haben. Rechtlich gibt nur noch einen kleinen Spielraum für Egbert Z., um den Strafbefehl noch abwenden zu können.


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