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news >> 2019 >> 190318_01

18.03.2019

Templiner Drogen-Nazi zu Haftstrafe verurteilt

Narziss und Regenbogen

Prenzlau (ipr) Für den Verkauf von Cannabis an eine 14-Jährige und das zweifache Zeigen des Hitlergrußes hat das Schöffengericht in Prenzlau einen Templiner Neonazi Robert zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Einbezogen in die Gesamtstrafe wurde eine 14-monatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung, die der Mann derzeit in Berlin-Plötzensee absitzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Den Cannabisverkauf hat Robert Sch. vor Gericht eingestanden. Für die Hitlergrüße fand er wenig fantasievolle Ausreden. Zum Beispiel: er habe jemandem zugewunken, er wolle zeigen wie hoch das Gras steht, da war ein Regenbogen vor dem er Fotografiert werden wollte. Zeugen beschrieben das glaubhaft anders. Und auf dem Regenbogenfotos sollen laut Gericht Kühnen- und Hitlergruß zu sehen sein.


foto: ipr

Robert Sch. hat im Bundeszentralregister über viele Jahre zahlreiche Einträge. In der Regel sind das Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er blickt auf 20 Jahre THC - und Alkoholkonsum zurück. Ein Psychiater, der ihn schon mehrfach beurteilt hat, diagnostiziert: Keine psychiatrische Erkrankung, keine intellektuelle Beeinträchtigung, keine krankhafte Störung. Er sei narzisstisch veranlagt und er empfiehlt eine Sozialtherapie.

Erste politische Aktion

Im September 2014 waren in Templin quer durch die Stadt Landtagswahlplakate angezündet worden. CDU, Grüne, Linke und Sozialdemokraten waren betroffen. Kurze Zeit später konnte der Staatsschutz Robert Sch. als vermeintlichen Täter ermitteln. Der Mann war sogar geständig und begründete seine Taten mit seiner Unzufriedenheit mit den Parteien.

2015 erließ das Amtsgericht Prenzlau einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro. Er legte Widerspruch ein. Ein Prozess fand nie statt. Das Verfahren wurde eingestellt hinsichtlich des Prozesses vom Mittwoch, bei dem eine erheblich höhere Strafe zu erwarten war.

Der einstige Techno-Jünger politisierte sich weiter. Regelmäßig war er in Berlin auf den rechtspopulistischen Bärgida-Demos anzutreffen. In Templin versammelte der heute 40-Jährige Jugendliche um sich, die er mit Drogen, Alkohol und Fremdenfeindlichkeit versorgt haben soll.

Im Juli 2016 war er dabei als es zu Auseinandersetzungen mit syrischen jugendlichen Flüchtlingen am Templiner Busbahnhof kam. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, weil nicht ermittelt werden konnte, welche Gruppe angefangen hatte.

S-Bahn-Pinkler

Zweifelhaften Ruhm erlangte Robert Sch. als er im August 2015 gemeinsam mit Christoph S. in der Berliner S-Bahn Migranten rassistisch beschimpfte.

Die beiden Nazis hatten eine vermutlich aus Osteuropa stammende Frau und ihre Kinder fremdenfeindlich beleidigt. "Scheiß Asylantenpack", "Heil Hitler, ihr Juden" und "Wir sind die Herrenrasse und ihr keine Arier", "Asylantenheime sollen brennen", "Je größer der Jude desto wärmer die Bude" sind Sätze, die der Richter aus dem Urteil zitierte.

Dazu sollen die Kinder bespuckt worden sein. Christoph S. hat sich nach Auffassung des Gerichtes dazu noch entblößt. Das Anpinkeln der Kinder konnte ihm nicht nachgewiesen werden, da sich die Opfer der Ekel-Attacke nie bei der Polizei gemeldet haben.

Christoph S. ist wegen Exhibitionismus und Volksverhetzung zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Robert Sch. ist wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 14 Monaten Haft verurteilt worden.


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