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news >> 2018 >> 181027_01

27.10.2018

Vom Schreibtisch geräumt: Kindesmissbrauch durch Nazi

Verfahren nach § 154 Strafprozessordnung eingestellt

Prenzlau (ipr) Mitte September ist das Verfahren gegen einen Rechtsextremisten wegen Missbrauch eines Kindes eingestellt worden, weil er in einem anderen Verfahren bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte Dennis F. im November 2016 angeklagt. Er soll die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben.

Einem Monat zuvor war er gemeinsam mit Ramon A. und Guido Z. wegen Volksverhetzung und Beleidigung eines Flüchtlings vor dem Amtsgericht Prenzlau verurteilt worden. 13 Monate Haft hatte er für seine Taten erhalten. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass eine weitere Verurteilung dazu 'nicht beträchtlich ins Gewicht' fallen würde.

"Afrikanischer Affe", "Bananenfresser", "Scheiß Neger", "Bimbo", "Geh doch nach Hause!". Verfolgen, stoßen, treten, mit zerkauten Wurstresten bewerfen oder in den Mund des Somaliers stecken. Rassistisch, fremdenfeindlich, herabwürdigend und gemeinschaftlich begangen: So sah das der Strafrichter. Das Urteil hatte auch in der zweiten Instanz bestand. Im März 2018 hat Dennis F. seine Haftstrafe angetreten.


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