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news >> 2018 >> 180309_01

09.03.2018

Zwei Prenzlauer Nazis zu Haftstrafen verurteilt

Ein Kreuz mit den Büchsen

Prenzlau (ipr) Aus Getränkedosen im größten Einkaufsmarkt Prenzlaus ein Hakenkreuz zu bauen, hat zwei einschlägig vorbestrafte Nazis vor Gericht gebracht. Sie wurden gestern wegen "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Öffentlichkeit" zu Haftstrafen von 7,5 und 9 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gegenrede.info berichtet über Gerichtsverhandlungen mit Ramon A. als Angeklagten seit dem Januar 2009. Damals hatte er vor dem Jugendschöffengericht eingestanden, aus Langeweile einen  16-Jährigen Templiner das Gesicht zertreten zu haben.

Erst hatte er ihn vom Fahrrad gestoßen. Der zierliche Jugendliche war mit dem Kopf auf das Straßenpflaster geschlagen. Anschließend hatte er seinem Opfer mit den linken Fuß gegen den Kopf getreten. Ramon A. sagte, mit dem Spann und nicht so stark. Hätte er richtig zugetreten, dann wäre sein Opfer nicht mehr am Leben. Das war nur zwei Wochen nach der Ermordung von Bernd Köhler durch zwei Templiner Rechtsextremisten.

Eine Zeugin hatte damals ausgesagt, sie habe gesehen wie der Kopf hoch hüpfte. Der Richter verglich es in der Urteilsbegründung mit einem Pingpongball, der wieder und wieder auf das Pflaster aufschlug. Sie hatte den Aufprall des Kopfes aber auch deutlich gehört. Sie habe das Blut aus Mund, Nase, Ohren und Augen laufen sehen. Ihr rannten die Tränen über die Wangen bei der Erinnerung an diesen Gewaltakt, der Ramon A. für dreieinhalb Jahre hinter Gitter brachte.

Abgesessen ist nicht vergessen

Dieser Ramon A. stand gestern neun Jahre und zwölf Verurteilungen später erneut vor Gericht. Er wurde in Handschellen vorgeführt, weil er gerade nicht ganz freiwillig eine Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Beleidigung angetreten hat.

Im Juli 2017 kurz nach seiner Haftentlassung hatte er gemeinsam mit Andy E. vor laufenden Überwachungskameras im Prenzlauer Marktkauf aus Getränkebüchsen eines österreichischen Herstellers voller Lust ein Hakenkreuz gebastelt. Andy E. steht noch unter Bewährung. Gemeinsam mit Ramanon A. hatte er 2012 in der Prenzlauer Innenstadt mehrere Gebäude mit Hakenkreuzen und Sieg-Runen besprüht. Darunter ein indisches Restaurant.

Sein Verteidiger machte zwei kühne Bemerkungen. Er warf dem Staatsanwalt persönliche Motive bei der juristischen Aufarbeitung der Taten von Ramon A. vor. Und er nannte die Tat der beiden 29-jährigen Männer einen fast "dummer Jungenstreich". Er hielt die Tat für eine Bagatelle, versuchte sogar die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Landser T-Shirt

Der Staatsanwalt schüttelte nur mit dem Kopf. Und der Richter stellte mit seinem Urteil klar, was er von den Vorwürfen des Verteidigers hält. Mit neun Monaten Haft für Ramon A. ging er einen Monat über das beantragte Strafmaß hinaus. Bei Andy E. blieb er mit siebeneinhalb Monaten zwei Wochen unter dem Antrag des Staatsanwaltes. Der Richter sah im Bauen des Hakenkreuzes keinen dummen Jungenstreich sondern die Tat zweier Männer mit gefestigten rechtsextremen Weltbild, die am Ende durch Selfies ihre Tat noch verewigen wollten.

Der Richter wertet das Hakenkreuz als das zentrale Symbol der Nationalsozialisten, das heute noch die Opfer und deren Angehörige in Angst und Schrecken versetzen könne. Ramon A. sah er als Anstifter. Und dass der bei der Tat ein T-Shirt der Nazi-Kultband "Landser" trug, war dem Richter auch eine Bemerkung wert.

Bei seiner mündlichen Urteilsbegründung ging der Richter nicht auf die Beteuerungen der beiden Angeklagten ein, dass ihnen die Tat leid tue. Ramon A. sagte sogar, er habe sich von der rechten Szene gelöst. Er wolle noch in Haft heiraten, und danach habe er einen Job sicher. Das Gericht schien hier der Meinung zu  sein, dass Reue und Distanzierung unmittelbar vor einem Richterspruch nicht sonderlich glaubhaft sind sondern eher nach Verbüßung der Strafe.

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Rudi Rüssel schrieb am 09.03.2018
Das er sich von der rechten Szene gelöst hat stimmt nicht. Das hat niemand gesagt.

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