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news >> 2018 >> 180126_01

26.01.2018

Prozess wegen Strafvereitelung im Amt

Polizist soll bei Grölern von Nazi-Parolen weggeschaut haben

Neuruppin (ipr) Ab heute muss sich ein Schwedter Polizist vor dem Landgericht in Neuruppin wegen Strafvereitelung im Amt verantworten. Er soll bei strafbaren Taten von Rechten weggeschaut haben.

Der Prozess beruht auf einem Vorfall aus dem Oktober 2014. Eine Passantin will mehrere Männer beobachtet haben, die vor der Sporthalle "Neue Zeit" in Schwedt den Hitlergruß gezeigt und "Heil Hitler" gegrölt haben. Sie alarmierte die Polizei.

Zwei Beamte wurden von der Wache losgeschickt und sorgten tatsächlich für Ruhe. Das bestätigten Anwohner. Sie versäumten es allerdings, die Namen der vor der Sporthalle angetroffenen Männer zu notieren. Durch den Vorgesetzten erneut an den Tatort geschickt, fanden sie niemanden mehr vor. Die Folge war ein Ermittlungsverfahren gegen beide Beamte wegen Strafvereitelung im Amt.

Haben die Polizisten bewusst weggeschaut als es um die Verfolgung einer Nazi-Propagandatat ging? Die Vorgeschichte des jetzt vor Gericht stehenden Beamten, des 48-jährigen Sven G., lässt zumindest den Verdacht aufkommen.

Der Mann war nach Schwedt gekommen, weil er 2005 als Beamter des Landeskriminalamtes beim sogenannten Heldengedenken in Halbe als Teilnehmer mitmarschiert war. Ein Jahr später in Seelow war er wieder mit von der Partie gewesen. Und zwischendrin hatte er den LKA-Kollegen erläutert, dass die Ermordung von Juden, Mitgliedern der Kommunistischen Partei und der Zivilbevölkerung legitim war, weil die ja Partisanen gewesen seien.

Die Verfahren gegen den zweiten Polizeibeamten, Knut S., und die dann doch noch vom Staatsschutz ermittelten vermeintlichen Parolengröler, die allesamt Aktive eines Schwedter Sportvereins waren, wurden eingestellt.

In einem ersten Verfahren war der Mann vor dem Amtsgericht in Schwedt zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte damals ein Jahr Haft gefordert. Sowohl der Polizist als auch die Staatsanwaltschaft sind in die Berufung gegangen.

Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten eine Geld- oder Haftstrafe und die Entlassung aus dem Polizeidienst.


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