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news >> 2017 >> 170324_01

24.03.2017

Landgericht verwirft Berufung

Außer Spesen nichts gewesen

Neuruppin (ipr) Das Landgericht Neuruppin hat am Mittwoch die Berufung von drei Nazis aus Prenzlau verworfen. Die drei Männer waren im Oktober 2016 vor dem dortigen Amtsgericht wegen Volksverhetzung und Beleidigung teilweise zu Haftstrafen verurteilt worden.

Schon bei den Plädoyers in Prenzlau im Oktober war klar geworden, dass die Männer in Berufung gehen werden. Zu weit auseinander lagen die Vorstellungen von Verteidigern und Gericht. Während die Verteidiger Freisprüche für ihre Mandanten forderten, entschied das Gericht 18 Monate Haft für Ramon A., 13 Monate Haft für Dennis F. und eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen für Guido Z. Diese Urteile hat das Landgericht nun bestätigt.

Freisprüche hatten die Verteidiger gefordert, weil sie meinten, dass die einzelnen Taten auch nach der Beweisaufnahme ihren Mandanten nicht zugeordnet werden können.

"Afrikanischer Affe", "Bananenfresser", "Scheiß Neger", "Bimbo", "Geh doch nach Hause!". Verfolgen, stoßen, treten, mit zerkauten Wurstresten bewerfen oder in den Mund des Somaliers stecken. Rassistisch, fremdenfeindlich, herabwürdigend und gemeinschaftlich begangen: So sahen das dagegen damals der Staatsanwalt und der Strafrichter.

Ramon A. galt für das Gericht als Anstifter und Guido Z. als Mitläufer, der sich rechtzeitig zurückgehalten hat. Und Dennis F. ist immer feste mittendrin. Die Strafen selbst sind Gesamtstrafen, die zusammen mit Strafen aus früheren Verurteilungen gebildet wurden.

Auf Dennis F. wartet schon der nächste Prozess. Demnächst wird sich der Mann wegen sexuellem Missbrauchs einer 7-Jährigen vor dem Amtsgericht in Prenzlau verantworten müssen.


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