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news >> 2016 >> 161019_01

19.10.2016

Rechte Propagandaaktion als Sachbeschädigung bestraft

Schwedter Volkstodexperten vor Gericht

Schwedt (ipr) Zwei stadtbekannte Nazis sind gestern vor dem Schwedter Amtsgericht wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sebastian H. (33) und Andreas K. (34) wurde vorgeworfen, im Vorfeld einer Anwohnerversammlung zum Thema Flüchtlingsunterkunft im Juli 2015 den Gehweg vor einer Turnhalle im Talsand-Viertel mit fremden- und ausländerfeindlichen Sprüchen besprüht zu haben. Dazu sollen sie über 100 Propagandaaufkleber an die Glastüren des Gebäudes geklebt haben.


foto: ipr

Während man ihnen das Sprühen nicht nachweisen konnte, haben Kriminaltechni- ker Fingerabdrücke der beiden Männer auf den Klebeflächen weniger Propagandaaufkleber entdeckt. Dafür wurden sie nun zu 70 Tagesssätzen je 15 Euro und 50 Tagessätzen je 30 Euro verurteilt.

In direkter Nachbarschaft zur Turnhalle ist damals die erste Flüchtlings - Notunterkunft in Schwedt in der ehemaligen Ehm-Welk-Grundschule entstanden. Dort haben zwischenzeitlich über 200 Flüchtlinge gelebt. Heute steht die ehemalige Schule bereits wieder leer.

Die Anklagevertreterin hatte aufgrund des erheblichen Vorstrafenregisters für Sebastian H. sogar eine sechsmonatige Freiheitsstrafe gefordert, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Konnte sich damit aber genausowenig durchsetzen wie die Verteidiger. Die hatten Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. Sie bezweifeln, dass das Anbringen der Aufkleber wirklich eine Sachbeschädigung ist. Die Aufkleber ließen sich ohne große Mühe und ohne Schaden zu hinterlassen von jeder Scheibe abziehen, so deren Begründung.


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