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news >> 2012 >> 121204_01

04.12.2012

Harte Linie bei Gericht

"Olle Kamellen" verurteilt

Schwedt (ipr) Gestern wurden vor dem Jugendrichter in Schwedt vier Angehörige der rechten Szene wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidrigrer Organisationen zu Geldstrafen verurteilt. Ein zum Tatzeitpunkt Jugendlicher kam mit Arbeitsauflagen davon. Ein Erwachsener wurde frei gesprochen.

Es war der dritte Prozess infolge der "Volkstod"-Haudurchsuchungen im März 2011. Zu den Hausdurchsuchungen war es gekommen, weil damals hinreichend Verdacht bestanden hatte, dass die jetzt Angeklagten an der Volkstod-Kampagne in Schwedt und Angermünde beteiligt gewesen waren, bei der zahlreiche Gebäude mit Sprüchen wie "BRD=Volkstod" oder "Freiheit statt BRD" besprüht worden waren.

Als Beweise dienten auch diesmal wieder Fotos, die bei der Auswertung der beschlagnahmten Computer gefunden worden waren. Diese Fotos vom Juli 2009 zeigten die Angeklagten zwischen 16:00 und 17:00 Uhr am öffentlichen Badestrand des Parsteinsees mit verbotenem Hitler- oder Kühnengruß. Die mittlerweile aufgelösten "Freien Nationalisten Uckermark" (FNUM) und die "Oderfront" beim gemeinsamen Bad und bei gemeinsamen Armhebeübungen, die einer von denen unbedingt im Bild festhalten musste.

Zu dumm für die sechs Angeklagten, dass an den Badestrand ein gebührenpflichtiger und somit auch bewachter Parkplatz und ein Campingplatz angrenzt. So lief die vom Sebastian Hs. Verteidiger aufgestellte Behauptung von der fehlenden Öffentlichkeit und der daraus abgeleitete Freispruch (für alle Angeklagten) ins Leere. Oderfrontler Hs. Ergebnis für zwei Ablichtungen 38 Tagessätze.

Der möglicherweise Ex-Oderfrontler David K. war der einzige Angeklagte, der sich zu den Vorwürfen äußerte. Er fand, dass sein Kühnengruß kein Kühnengruß war sondern lediglich ein seitlich ausgestreckter Arm. Er bekam damit recht und wurde frei gesprochen.

FNUMler Jean Paul Alfred J. wurde aus der Zelle in den Gerichtssaal geführt. Er sitzt seine nicht gezahlten Tagessätze aus anderen Verurteilungen bis zum 1. März des kommenden Jahres ab. Mit Recht fragte er den Richter wie er denn seine neuen Tagessätze erarbeiten solle, wo er sich doch in Haft befinde. Er wird wohl verlängern.

Dagegen wird der außerhalb des Gerichtssaal so redegewandte Verkäufer André K., mit festem Job in Angermünde, seine 30 Tagessätze locker zahlen können.

Christoph L. war zum Zeitpunkt der Tat genau wie Norman G. noch Jugendlicher. Der eine darf als Auszubildender im dritten Lehrjahr 200 Euro an einen gemeinnützigen Verein überweisen, der Andere darf seinen gehobenen Arm mit 20 Arbeitsstunden absenken.

Der Staatanwalt gab in seinem Plädoyer zu, die Taten von 2009 seien "olle Kamellen". Er sprach aber auch von einem langen Arm und Null-Toleranz des Staates gegenüber derartigen Taten. Deshalb müsse es zu einer Verurteilung kommen. Der große zeitliche Abstand zwischen Tat und Gerichtsverhandlung müsse sich allerdings im Strafmaß wiederspiegeln. Deshalb auch nur jeweils dreißig Tagessätze für jedes politisch motivierte Arm heben bei den Erwachsenen.

Fehlt noch der damals zur FNUM gehörende Marian F., der ebenfalls auf den Fotos beim Hitlergruß entdeckt wurde. Das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt. Er muss sich zu einem anderen Zeitpunkt vor Gericht verantworten.

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michel schrieb am 04.12.2012
"mal sehen ob es klappt..." hatte ich der "raushängenden zunge" noch zu seinem letzten arm-hebe-prozess geschrieben. es hat wohl nicht geklappt. mit der nummer hat sich die knallharte "szene" ja mal wieder ganz herrlich selbst ins aus geschossen. wer solche kameraden in seinen reihen hat, braucht keine antifa! das ist die nationale zukunft...

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