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news >> 2009 >> 090605_01

05.06.2009

Richter sieht beim Täter latente Ausländerfeindlichkeit

Dumpf gelaufen

Prenzlau (ipr) Gestern wurde der 27-jährige arbeitslose Templiner Ralf C. vor dem Amtsgericht Prenzlau wegen versuchter Nötigung, versuchter Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung im Vollrausch kostenpflichtig zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss Ralf C. 100 Stunden soziale Arbeit leisten und sich in Suchtberatung begeben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ralf C. am Nachmittag des 14. April 2009 den Redakteur der "Templiner Zeitung" Horst S. auf einen Parkplatz in der Nähe der Redaktionsräume vor sich her schubste und versucht hatte, ihn zu schlagen und seinen Fotoapparat zu beschädigten. Da der Redakteur auf sein Foto nicht verzichten wollte, zog sich das Ganze etwa 10 Minuten hin bis die Polizei eintraf und Ralf C. einsammelte.

Vor Gericht bestätigten zwei Zeugen, dass bei dem Vorfall Sätze wie "Willst du damit Leute anscheißen?", "Templin soll sauber bleiben." und "Ausländer raus!" gefallen sind. Beide Zeugen bestätigten auch, dass der Täter stark betrunken war, dass er schwankte, dass er seine Schläge nicht koordinieren konnte und seine Worte lallend hervorbrachte. Die gerichtsmedizinische Untersuchung ergab einen Blutalkoholwert von 2,61 Promille.

Ralf C., der schon reichlich Erfahrung mit Verurteilungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gesammelt hat und dessen letzter Haftaufenthalt am 10.10.2008 endete, zog es vor, sich an nichts zu erinnern. Immerhin konnte der Richter herausarbeiten, dass Ralf C. im Laufe des Tattages etwa einen Kasten Bier getrunken hatte.

Der Angeklagte brachte es fertig, sich bei Horst S. zu entschuldigen. Eine Entschuldigung, die dieser auch annahm. Ein weiterer Pluspunkt in Fragen einer positiven Sozialprognose war der Hafen der Ehe, den der Angeklagte in der letzten Woche glücklich angesteuert hatte. Der Strafrichter wollte daraus nicht gleich wieder eine Fernbeziehung machen.

Der Richter folgt mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Ralf C. hatte auf einen Verteidiger verzichtet. Zwei Dinge gab es, die der Richter in seiner Urteilsbegründung hervorhob. Einmal die latente Ausländerfeindlichkeit von Ralf C., und dass dieses Urteil eine letzte Chance für ihn war. Jede weitere Verfehlung führe Ralf C. direkt wieder ins Gefängnis.



StGB § 323a Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

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