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news >> 2009 >> 090401_01

01.04.2009

Templiner Mord vor Gericht: Weiterer Zeuge für Montag erwartet

Befangenheitsantrag abgelehnt

Neuruppin (ipr) Im Mordprozess gegen Sven P. und Christian W., die im Sommer 2008 den arbeitslosen Bernd K. brutal misshandelt und ermordet haben sollen, wies das Landgericht Neuruppin den Befangenheitsantrag gegen seine 1. Große Strafkammer zurück. Die Verteidigung reagierte auf die Ablehnung mit weiteren Beweisanträgen.

Eine andere Kammer des Gerichtes befand die Einwände der Verteidigung für unzulässig. Die Anwälte verfolgten verfahrensfremde Zwecke mit den Anträgen, hieß es zur Begründung. Prozessbeobachter hatten schon zuvor die Meinung geäußert, dass es dem Verteidiger von Sven P. mit seinem Befangenheitsantrag nicht um die Verteidigung seines Mandanten, sondern vielmehr darum gehe, Revisionsgründe zu schaffen.

Immerhin setzte sich der Verteidiger mit seinem Antrag durch, einen weiteren Zeugen zu hören, der belegen soll, dass sich Sven P. am 22. Juli 2008 bis 22.00 Uhr bei ihm aufgehalten habe. Allerdings fand die Tat in der Nacht vom 21. auf den 22. Juli statt. Der Vorsitzende Richter wies mit Recht darauf hin, dass der Verteidiger hier wohl im Datum geirrt habe.

Weiter hieß es in dem Beweisantrag, dass der zu landende Zeuge belegen könne, dass Sven P. ein ganz ruhiger Mensch und kein austickender Rechtsextremist sei, dass er sich lediglich für deutsche Geschichte interessiere und die sonst bei Rechten beliebte Kleidung nur trage, weil sie ihm gefalle.

Diese Aussagen des Verteidigers von Sven P. führten zum ersten Mal zu einer gewissen Heiterkeit im Gerichtssaal, erinnerten sich doch einige Zuschauer an das Hess-T-Shirt in der Tatnacht und an Geschichten über Sven P., wie der schreiend und um sich schlagend von Polizisten zur Ruhe gebracht werden musste.

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