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news >> 2009 >> 090318_01

18.03.2009

Templiner Mord vor Gericht: Briefe von Sebastian F. verlesen / Nebenklage beantragt weiteres Gutachten

Verteidiger von Sven P. glaubt Morgenluft zu wittern

Neuruppin (ipr) Eine Waschmaschine und die fehlerhafte Lagerung noch nasser Wäsche haben dafür gesorgt, dass die Kriminologen des LKA fast keine verwertbaren Spuren finden konnten, die darauf hingewiesen hätten, dass sich beide Angeklagte überhaupt gemeinsam am Tatort oder in der Nähe der Leiche befunden haben. Das ergab gestern die Vorstellung der kriminalbiologischen Gutachten im Mordprozess gegen zwei Rechtsextremisten aus Templin vor dem Landgericht Neuruppin.

Die Sachverständigen haben sich zur Zuordnung von DNA-Spuren an der Kleidung der Angeklagten und Fingerabdrücken vom Tatort geäußert. Dabei wurde klar, dass lediglich an der Jacke von Christian W. ein vier Zentimeter langer Blutstreifen gefunden wurde, der dem Opfer zuzuordnen ist. Auf einer Scherbe einer zerschlagenen Bierflasche wurde ein Fingerabdruck gefunden, der von Christian W. stammte. Der Gutachter wies darauf hin, dass bei den Bierflaschenscherben der Bierflaschenhals fehlte.

Auf einer Taschenlampe, die neben dem Opfer lag, wurde eine Mischspur gefunden, die vom Blut des Opfers stammte und einen Fingerabdruck zeigte, der keiner Person zuzuweisen war. Die DNA-Analyse ergab dann, dass dieser Fingerabdruck möglicherweise von Sven P. stammen könnte. Dazu wurde ein Zellstofftaschentuch gefunden, das Blutreste einer unbekannten Person aufwies. Klar ist nur, dass sie nicht von dem Entdecker der Leiche stammen.

Der Versuch, Blutspuren des Opfers an den noch in der Tatnacht von der Freundin des Angeklagten W. gewaschenen Kleidungsstücke und Schuhe zu finden, scheiterten nach Aussage des Gutachters daran, dass in die Waschmaschine einströmendes kaltes Wasser Blut sehr gut auswasche. Hinzu käme, dass man es versäumt habe, die Wäsche nach der Beschlagnahme sofort zu trocknen. Damit seinen dann endgültig alle verwertbaren Spuren verschwunden.

Der Verteidiger von Sven P. nutzte diese Tatsachen sofort, um erneut herauszuarbeiten, dass der Mitangeklagte Christian W. jemand sei, der bereits in früheren Strafverfahren gezielt andere der von ihm begangene Taten beschuldigt habe. Und es auch in diesem Fall ja nur Christian W. und dessen Freundin seien, die seinen Mandanten als Täter belasteten. Sein Versuch, einen bereits gehörten Zeugen erneut laden zu lassen, um die Möglichkeit herauszuarbeiten, dass es möglicherweise doch Christian W. gewesen war, der am Abend der Tat auf dem Templiner Marktplatz laut „Sieg Heil“ gerufen hatte, wurde vom Vorsitzenden Richter abgelehnt. Das wiederum hätte fast zum ersten Befangenheitsantrag dieses Prozesses geführt.

Lesestunde

Das Verlesen von zwei Briefen des sich derzeit erneut in Haft befindenden Potzlowtäters Sebastian F. an Sven P. aus dem Juni 2008 brachte für den Prozessverlauf keine neuen Erkenntnisse. Der Vorsitzende Richter hatte ja bereits zuvor darauf hingewiesen, dass er es als erwiesen ansieht, dass die Angeklagten gewaltbereit und der rechtsradikalen Szene Templins zuzuordnen sind und zumindest Sven P. über ein gefestigtes rechtsextremes Weltbild verfügt. Die Briefe zeigten neben seiner Einbindung in die rechte Szene lediglich, dass der Umgang mit der deutschen Sprache bei Sebastian F. einen Tiefpunkt erreicht hat, der kaum zu unterbieten ist.

Nebenklage fordert weiteres Gutachten

Die Nebenklagevertreterin der Witwe des Opfers beantragte die Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens. Diese Gutachten soll belegen, dass in diesem Fall das Menschenbild der Angeklagten, eingebettet in ihr rechtsradikales Weltbild, ausschlaggebend ist für die Auswahl des Opfers und die brutale anlasslose Tatausführung. Die Tatmotivation soll nicht nur von einer alkoholischen Enthemmung, einer Auseinandersetzung im Trinkermilieu herrühren. Sie sei untrennbar mit der politischen Einstellung und Abwertung des Opfers durch beide Angeklagte verbunden, so die Nebenklagevertreterin.

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