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news >> 2008 >> 081231_01

31.12.2008

Nach Hitlergruß und Körperverletzung im Regionalexpress

Täter kommt mit blauem Auge davon

Schwedt (ipr) Gestern wurde vor dem Schwedter Amtsgericht ein 52-jähriger Berliner wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe von 600 Euro an eine karitative Einrichtung entrichten. Vom Vorwurf, den Hitlergruß in der Öffentlichkeit gezeigt zu haben, wurde er freigesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der gelernte Lackierer Dieter Reinhold B. am 11. Februar 2008 im Regionalexpress von Stettin nach Berlin einen polnischstämmigen Bekannten mehrfach schlug und trat nachdem dieser ihn den Inhalt eines Trinkbechers über den Oberkörper geschüttet hatte. Noch nach dem ersten Verhandlungstag am 10. Dezember konnten Richter, Staatsanwalt und Beobachter davon ausgehen, dass dieses Becherschütten eine Reaktion auf rechtsextreme Provokationen durch den Angeklagten war, die ihre „Krönung“ im mehrfachen Zeigen des Hitlergrußes fanden.

Der Zeuge Benjamin K., ein 28-jähriger Student aus Potsdam, befand sich in unmittelbarer Nähe des Geschehens. Er konnte vor Gericht überzeugend darlegen, dass der Beschuldigte Adolf Hitler imitiert hatte. Er hielt sich dabei symbolisch zwei Finger über die Oberlippe und simulierte Gestik und Mimik des Führers. Außerdem zeigte er mehrmals den Hitlergruß. Sinngemäß sollen Sätze gefallen sein wie "Du hast doch deinen deutschen Pass auf der Straße gefunden.", "So einem wie dir hätte ich nie eine deutsche Staatsbürgerschaft gegeben", "Du polnisches Gesindel". Nach dem Hitlergruß kam die Dusche begleitet von den Worten: „Na los, hau doch zu! Na los, bring mich doch um!“ Da habe sich der Angeklagte nicht mehr zurückhalten können und mehrfach zugeschlagen. Das Opfer sei zu Boden gegangen und sein „Peiniger“ habe ihn mehrfach in Bauch und Gesicht getreten. Das Opfer habe geblutet und sei davon gekrochen.

Das Opfer hatte es vorgezogen, ein ärztliches Attest zu schicken statt vor Gericht als Zeuge auszusagen. Dafür präsentierte Zeuge K. dem Gericht zwei weitere Augenzeugen der Gewalttat. Zwei Männer, die mit ihm einen Ausflug nach Stettin gemacht hatten.

Der gestrige zweite Prozesstag begann mit dem Hinweis, dass vom Opfer wieder nur Atteste aber keine Aussage zu erhalten waren. Allerdings waren die beiden neuen Zeugen der Ladung gefolgt.

Daniel B. (22), ebenfalls ein Student aus Potsdam, schilderte die Gewalttat mit drastischen Worten. Sagte, der Streit sei ausgebrochen, weil sich das Opfer weigerte Alkohol zu trinken, konnte sich aber nur schwach an die antipolnischen Beschimpfungen erinnern. Er sprach allgemein von rechtsradikalen Äußerungen. Bei der Frage nach dem Hitlergruß wirkte er sehr unsicher. Er könne sich einfach nicht erinnern.

Der zweite Reisebegleiter, der 31-jährige gelernte Metaller Hendrik B. , wollte gar keinen Hitlergruß gesehen haben. Auch die Beschimpfungen habe er nicht mitbekommen. Er habe sich als das Prügeln begann nach hinten verzogen.

Der Richter wirkte über diese Zeugenaussagen überrascht. Er sah keine ausreichenden Beweise mehr für den Hitlergruß und sprach den Beschuldigten in diesem Punkt der Anklage frei. Außerdem bezweifelte er, dass man bei einem fast leeren Zug von Öffentlichkeit sprechen könne. Zusätzlich gab er zu bedenken, dass der Angeklagte zwar zahlreiche (knapp 30) Vorstrafen wegen Gewalt- und Trunkenheitsdelikten vorzuweisen habe, dass aber gerade rechtsextremes Verhalten nicht zum Spektrum seiner Taten gehöre. Im Zweifel für den Angeklagten. Die Aussetzung der sechsmonatigen Haftstrafe zur Bewährung erhalte er nur, weil er gerade eine neue Arbeit gefunden und sich sein Arbeitgeber positiv über ihn geäußert habe. Diese Chance wolle ihm das Gericht nicht verbauen.

Der Angeklagte hatte schon am ersten Verhandlungstag erklärt, dass er sich vor Gericht nicht äußern wolle. Zum zweiten Verhandlungstag war er gar nicht erst erschienen. Sein Anwalt ging davon aus, dass sein Mandant das Urteil annehmen werde. Er wird ihm jedenfalls dazu raten.

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